Beratungsprozess

Steuerung und Rollen

Aufgabe 6

Beratung oder operative Übernahme?

Die Beratung darf vorbereiten, moderieren und empfehlen – entscheiden, anweisen und abnehmen muss die Verwaltung. Sonst verliert sie ihre Auftraggeberfähigkeit.

Fall

Eine externe Beratung unterstützt ein IT-Projekt. Nach einigen Monaten übernimmt sie zunehmend: Leitung der wöchentlichen Projektbesprechungen, Pflege des Projektplans, Anweisung der Beschäftigten des Fachbereichs, Entscheidung über Änderungsanträge, Freigabe technischer Lieferungen, Kommunikation mit der politischen Leitung sowie Vorbereitung und Durchführung der Abnahme.

Die Projektleitung der Verwaltung ist kaum noch beteiligt.

Teilaufgabe 1Prüfung der Tätigkeiten

Maßstab ist die Unterscheidung zwischen Beratung (analysieren, empfehlen, befähigen), zulässiger Umsetzungsbegleitung (unterstützen, vorbereiten, moderieren – unter Steuerung der Verwaltung) und operativer Verantwortung (entscheiden, anweisen, freigeben, nach außen vertreten). Operative Verantwortung gehört zur Verwaltung, weil sie dort demokratisch legitimiert und rechtlich verantwortet wird.

TätigkeitEinordnungRisikoGegenmaßnahme
Leitung der wöchentlichen Projektbesprechungenoperative VerantwortungAgenda und Prioritäten werden extern gesetzt; die Projektleitung verliert den Überblick.Projektleitung leitet; Beratung darf vorbereiten und moderieren.
Pflege des ProjektplansUmsetzungsbegleitungWissensvorsprung der Beratung, Plan wird zum Steuerungsinstrument in fremder Hand.Beratung pflegt, Projektleitung verantwortet und gibt Änderungen frei.
Anweisung der Beschäftigten des Fachbereichsoperative VerantwortungWeisungsrecht liegt bei den Vorgesetzten der Verwaltung; unklare Hierarchie, Konflikte, Personalratsthemen.Sofort einstellen; Aufgaben über Projektleitung bzw. Linienvorgesetzte steuern.
Entscheidung über Änderungsanträgeoperative VerantwortungInteressenkonflikt: Die Beratung entscheidet über Umfang und Aufwand, an dem sie selbst verdient; Haushalts- und Vergaberecht.Änderungsausschuss (Change Advisory Board) unter Leitung der Verwaltung; Beratung bewertet und empfiehlt.
Freigabe technischer Lieferungenoperative VerantwortungFreigaben haben Rechtsfolgen (Gewährleistung, Zahlung); Kontrollverlust über Dienstleister.Freigabe durch Projektleitung mit Fachbereich und IT; Beratung prüft vor und dokumentiert.
Kommunikation mit der politischen Leitungoperative VerantwortungVerantwortlichkeit gegenüber Politik verschwimmt; Beratung kann eigene Darstellung durchsetzen.Amtsleitung bzw. Projektleitung berichtet; Beratung liefert Unterlagen zu.
Vorbereitung der AbnahmeUmsetzungsbegleitungGering, solange Kriterien mit der Verwaltung abgestimmt sind.Testkonzept und Abnahmekriterien gemeinsam festlegen.
Durchführung der Abnahmeoperative VerantwortungDie Abnahme ist eine Willenserklärung des Auftraggebers (§ 640 BGB) mit Folgen für Gewährleistung und Zahlung.Verwaltung führt durch und erklärt die Abnahme; Beratung unterstützt.

Teilaufgabe 2Rollenmatrix

TätigkeitAktuellSachgerechtRisikoNotwendige Korrektur
Projektbesprechungen leitenBeratungProjektleitung (Verwaltung)SteuerungsverlustLeitung zurückholen, Beratung moderiert
Projektplan pflegenBeratungProjektleitung verantwortet, Beratung pflegtInformationsasymmetrieFreigabe von Planänderungen durch Projektleitung
Beschäftigte anweisenBeratungLinienvorgesetzte / ProjektleitungUnzulässige Weisung, KonflikteSofort beenden, Kommunikationswege klären
Änderungsanträge entscheidenBeratungÄnderungsausschuss bzw. LenkungskreisInteressenkonflikt, KostensteigerungChange-Prozess mit Entscheidungsrecht der Verwaltung
Technische Lieferungen freigebenBeratungProjektleitung mit IT und FachbereichRechtsfolgen ohne KontrolleFreigabeprozess mit Unterschrift der Verwaltung
Mit politischer Leitung kommunizierenBeratungAmtsleitung / ProjektleitungVerantwortung verschwimmtBerichtsweg festlegen, Beratung nur zuarbeitend
Abnahme vorbereitenBeratungBeratung mit VerwaltunggeringKriterien gemeinsam abstimmen
Abnahme durchführenBeratungProjektleitung / AuftraggeberGewährleistung und ZahlungAbnahme durch Verwaltung erklären