Bewertung und Entscheidung
Aufgabe 4
Die Entscheidung zwischen politischem Termin und Qualität
Ein Go-live mit 8 % fehlerhaften Anträgen ist rechtlich nicht vertretbar. Ein gestufter Start hält den Termin, ohne Bürgerinnen und Bürger zu Testpersonen zu machen.
Fall
Ein Digitalisierungsprojekt soll zum Beginn des neuen Haushaltsjahres starten. Zwei Wochen vor dem geplanten Go-live zeigen Tests:
- 8 % der Anträge werden fehlerhaft übertragen,
- die Statusanzeige ist für Bürgerinnen und Bürger missverständlich,
- die Betriebsdokumentation fehlt,
- die politische Leitung erwartet die Einhaltung des Termins.
Teilaufgabe 1Drei Entscheidungsvarianten
Variante A: Go-live zum Termin
Start in vollem Umfang wie geplant. Fehler werden im laufenden Betrieb durch ein Hotfix-Team behoben, die Dokumentation wird nachgereicht.
Bewertung: Hält den Termin, verlagert aber das Risiko auf Bürgerinnen, Bürger und Beschäftigte. Bei 8 % Fehlerquote entstehen rechnerisch bei etwa jedem zwölften Antrag falsche Daten – das ist mit dem Grundsatz der Richtigkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. d DSGVO) nicht vereinbar.
Variante B: Verschiebung
Go-live wird um etwa sechs bis acht Wochen verschoben, bis Übertragungsfehler behoben, die Statusanzeige überarbeitet und die Betriebsdokumentation abgenommen sind.
Bewertung: Fachlich sauber und betriebssicher. Politisch ist der verpasste Termin erklärungsbedürftig; zusätzliche Projektkosten durch Verlängerung.
Variante C: Gestufter Start
Formaler Start zum Termin als Pilot mit eingeschränktem Umfang: nur Antragsarten ohne Übertragungsfehler bzw. mit Vier-Augen-Prüfung jedes übertragenen Antrags, altes Verfahren im Parallelbetrieb, vereinfachte Statusanzeige, Notfall-Betriebshandbuch. Vollausbau erst nach bestandenem Quality Gate.
Bewertung: Hält den Termin, begrenzt den Schaden und schafft Lernzeit. Erfordert Mehraufwand durch Parallelbetrieb und manuelle Prüfung.
Teilaufgabe 2Bewertung der Varianten
Bewertet wird auf einer Skala von 1 (sehr ungünstig) bis 5 (sehr günstig). Rechtliches Risiko und Betriebsfähigkeit gelten zusätzlich als Mindestanforderung: Wer hier mit 1 bewertet wird, scheidet unabhängig von der Summe aus.
| Kriterium | A: Termin | B: Verschiebung | C: Gestuft |
|---|---|---|---|
| Qualität | 1 Fehler gehen live | 5 Fehler vor Start behoben | 3 Fehler abgefangen, nicht behoben |
| Zeit | 5 Termin gehalten | 1 6–8 Wochen später | 4 Termin formal gehalten |
| Kosten | 2 Folgekosten durch Korrekturen | 2 Projektverlängerung | 3 Parallelbetrieb, aber begrenzt |
| Rechtliches Risiko | 1 Fehlerhafte Daten, Haftung | 5 Kein zusätzliches Risiko | 3 Durch Prüfung beherrschbar |
| Politische Wirkung | 2 Kurz positiv, dann Pannen | 2 Terminverfehlung | 4 Start plus Verantwortung |
| Bürger*innenorientierung | 1 Falsche Daten, Verwirrung | 3 Später, aber verlässlich | 4 Früh nutzbar, abgesichert |
| Betriebsfähigkeit | 1 Keine Dokumentation | 5 Vollständig vorbereitet | 3 Notfallhandbuch reicht für Pilot |
| Summe | 13 / 35 scheidet aus | 23 / 35 | 24 / 35 beste Bewertung |
Teilaufgabe 3Entscheidungsvorlage
Entscheidungsvorlage für die Amtsleitung: Go-live des Antragsverfahrens
- Anlass
- Die Abnahmetests zwei Wochen vor dem Go-live zeigen 8 % fehlerhaft übertragene Anträge, eine missverständliche Statusanzeige und eine fehlende Betriebsdokumentation. Die politische Leitung erwartet den Start zum Beginn des Haushaltsjahres.
- Varianten
- A Go-live in vollem Umfang zum Termin. B Verschiebung um sechs bis acht Wochen. C Gestufter Start zum Termin als Pilot mit begrenztem Umfang, Vier-Augen-Prüfung und Parallelbetrieb.
- Kriterien
- Qualität, Zeit, Kosten, rechtliches Risiko, politische Wirkung, Bürger*innenorientierung, Betriebsfähigkeit. Rechtliches Risiko und Betriebsfähigkeit sind Mindestanforderungen.
- Risiken
- A: fehlerhafte Bescheide, Datenschutzverstöße, Vertrauensverlust, ungeplante Betriebsstörungen. B: politische Kritik, Mehrkosten, Motivationsverlust im Team. C: Mehraufwand im Fachbereich, Risiko eines „Dauerprovisoriums“ ohne verbindliches Gate.
- Empfehlung
- Variante C. Sie hält den politischen Termin, ohne fehlerhafte Daten in den Echtbetrieb zu übernehmen. Voraussetzung ist ein verbindliches Quality Gate mit festem Datum; wird es nicht bestanden, greift Variante B.
- Entscheidungssatz
- „Die Amtsleitung beschließt, das Antragsverfahren zum 1. Januar als Pilot im eingeschränkten Umfang (Variante C) in Betrieb zu nehmen. Der Vollausbau erfolgt erst, wenn in einem Quality Gate am 15. Februar eine Übertragungsfehlerquote unter 0,5 %, eine im Nutzertest verständliche Statusanzeige und eine abgenommene Betriebsdokumentation nachgewiesen sind. Wird das Gate nicht bestanden, wird der Vollausbau gemäß Variante B verschoben.“